Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mentorum

1. Geltungsbereich

(1) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Mentorum, Beutnitzer Str. 15, 07749 Jena (nachfolgend „Mentorum“) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer gemäß § 14 BGB.

Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von Mentorum per Textform bestätigt worden sind. Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich per Textform zugestimmt.

(3) Mentorum betreibt auf der Website „www.mentorum.de“ die Plattform „Mentorum“ (nachfolgend Plattform). Weitere Kontaktdaten sowie der Name der vertretungsberechtigten Person von Mentorum können dem Impressum entnommen werden.

(4) Das Angebot der Dienste von Mentorum sich ausschließlich an volljährige Personen.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch.

(6) Der Kunde kann diese AGB jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem Link „AGB“ der Website von Mentorum „www.mentorum.de“ aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

2. Kundenzugang und (kostenpflichtige) Nachnutzung der Plattform durch Kunden

(1) Für die Nutzung der Plattform ist das Anlegen eines passwortgesichertes Kundenkontos (Zugang) Voraussetzung. Der Kunde ist verpflichtet, das von ihm gewählte Passwort geheim zu halten. Mentorum wird das Passwort weder an einen Partner, noch an Dritte weitergeben und den Nutzer zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.

(2) Gegen Zahlung einer Vergütung an Mentorum kann der Kunde zusätzliche Funktionen des Portals nutzen und die Beratung von Partner in Anspruch nehmen. Den Vertrag mit Mentorum über diese kostenpflichtige Nutzung der Plattform kann der Kunde über seinen Zugang intern auf der Plattform jederzeit schließen.

(3) Durch die Auswahl und Bestätigung des internen Buttons für die Nutzung zusätzlicher Funktionen gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform von Mentorum ab. Mentorum nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Kunden für die Funktionen der Plattform an. Durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Mentorum zustande.

(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, durch Ausübung einer Funktion im zugangsgeschützten Bereich der Plattform, seinen Willen zur Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Mentorum zu erklären.

(4) Der Zugang des Kunden zu seinen Projektdaten bleibt über den Zeitpunkt der Beendigung des Nutzungsvertrages für fünf Jahre kostenfrei erhalten, jedoch ohne die Möglichkeit zur Nutzung der kostenpflichtigen Funktionen der Plattform (Inspirationsbeispiele etc.).

(7) Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Kunde ist verpflichtet, Mentorum Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

(8) Der Kunde darf keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwenden.

(9) Der Kunde sichert zu, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit Mentorum volljährig und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

3. Gegenstand

Gegenstand des Vertrages mit Mentorum über die Nutzung der Plattform ist die Bereitstellung und technische Ermöglichung der Nutzung der Plattform nebst standardisiertem Fragebogen zur Analyse des Geschäfztsmodelles des Kunden sowie dessen Auswertung, durch die dem Kunden geeignete Beispiele angezeigt werden. Weiter wird Kunden die Möglichkeit zur Verwaltung eigener Ideen eingeräumt und der Download von Arbeitsmaterialien bereit gestellt.

(1) Bereitstellung der Plattform und Speicherplatz für die Daten

(a) Mentorum hält ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage (nachfolgend Server genannt) die Plattform zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

(c) Mentorum hält auf einem Server ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses die vom Kunden durch Nutzung der Plattform erzeugten und die zur Nutzung der Plattform erforderlichen Daten Speicherplatz bereit.

(d) Die integrierten Daten werden auf dem Server regelmäßig gesichert. Für die Einhaltung rechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

(e) Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und Mentorum bis zum Routerausgang des Rechenzentrums von Mentorum (nachfolgend Übergabepunkt) ist Mentorum nicht verantwortlich.

(2) Technische Verfügbarkeit der Plattform und des Zugriffs auf die Plattform, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten

Mentorum schuldet eine Verfügbarkeit der Plattform und der integrierten Daten von 95 % am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Plattform und der integrierten Daten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.

(3) Nutzungsrechte an der Plattform, Rechte von Mentorum bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

(a) Der Kunde erhält an der Plattform ein einfaches, d. h. nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(b) Der Kunde nutzt die Plattform nur durch eine natürliche Person. Erfolgt eine gleichzeitige Nutzung durch mehr als eine natürliche Person, zahlt der Kunde eine gesondert zu vereinbarende pauschalierte Nutzungsgebühr je Person und Zugriff; sonstige Ansprüche von Mentorum bleiben unberührt.

(c) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Plattform durch Unbefugte zu verhindern.

(d) Der Kunde haftet dafür, dass die Plattform nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet wird oder entsprechende Daten auf dem Server gespeichert werden. Hierzu gehört auch die Verwendung oder Speicherung gesetzlich (z. B. durch Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützter Inhalte, ohne dazu berechtigt zu sein.

(e) Verletzt der Kunde eine Regelung nach Abschnitt (a) bis (d) aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann Mentorum den Zugriff des Kunden auf die Plattform sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

(f) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abschnitt (d), ist Mentorum berechtigt, die dadurch betroffenen Daten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde Mentorum auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

(g) Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung durch Mentorum weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abschnitt (e) oder (d), und hat er dies zu vertreten, so kann Mentorum den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(h) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Plattform durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der jährlichen Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

(i) Sofern und soweit während der Laufzeit des Vertrages über die Nachnutzung durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

4.Haftung für Rechte Dritter

Mentorum haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde Mentorum auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

(1)  Es gelten die im jeweiligen Angebot angezeigten Preise bei Vertragsabschluss, bei Arbeitsmaterialien zum Zeitpunkt des Downloads. Alle Preise sind in Euro angegeben. Sie beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung der Vergütung ist sofort nach Vertragsschluss und jeweils im Voraus fällig. Mentorum stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die ihm auf dem Postweg oder als elektronische Rechnung per E-Mail ausgehändigt wird.

(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, stehen Mentorum die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6. Haftung, Haftungsgrenzen und Vertragsstrafe

(1) Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von Mentorum auf Schadensersatz  für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

(4) Eine Partei ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets.

Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis zu setzen.

8. Datenschutz

Die übermittelten persönlichen und unternehmensbezogenen Daten des Kunden werden von Mentorum ausschließlich zu Zwecken der Vertragsabwicklung gespeichert. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Durchführung der Dienstleistungen notwendigen persönlichen und unternehmensbezogenen Daten gespeichert und genutzt werden. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Mentorum verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten. Auf Wunsch des Kunden gibt Mentorum jederzeit Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten. Diese Auskunft kann auf Verlangen des Kunden auch elektronisch erteilt werden.

9. Laufzeit, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages. Für die Spark-Mitgliedschaft dauert das Vertragsverhältnis 24 Monate, für die Insider-Mitgliedschaft drei Monate.

(2) Der Vertrag für die Insider-Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils weitere 3 Monate, wenn er nicht bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit per Textform oder über die entsprechende Funktion im Kundenbereich des Portals gekündigt wird. Der Vertrag über die Spark-Mitgliedschaft endet automatisch.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Insbesondere kann Mentorum den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung mit mehr als drei Monaten in Verzug ist. Mentorum kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

10. Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags

(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Projektdaten regelmäßig außerhalb der Plattform zu sichern, insbesondere rechtzeitig vor Ablauf der 5jährigen Zugangsdauer nach Ziff. 2 (4) oder bei sonstiger Beendigung der Nutzung der Plattform.

(2) Beendet Mentorum den Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung ohne eine Frist nach Ziff. 9 (3), kann der Kunde innerhalb von drei Monaten die Herausgabe der zu diesem Zeitpunkt auf der Plattform vorhandenen Projektdaten verlangen. Die Daten werden, nach vollständiger Zahlung der ggf. offenen Vergütung auf einem üblichen Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung zur Verfügung gestellt.

(3) Nach Beendigung der kostenpflichtigen Nutzung, Ablauf der 5-jährigen Zugangsdauer nach Ziff. 2 (4) oder der Frist nach Ziff. 10 (2) wird Mentorum sämtliche Daten des Kunden auf den eigenen DV-Einrichtungen löschen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

11. Schlussbestimmungen

(1) Mentorum behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass dies für den Kunden nicht zumutbar ist. Mentorum wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Mentorum wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

(2) Als Gerichtsstand wird Jena vereinbart.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit gelten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 01.11.2016